Handwerk beginnt bei einer Person – Wirtschaftspolitik muss es auch
Solo-Selbstständigkeit gehört längst zum Handwerk. Doch wie viele Handwerkerinnen und Handwerker heute tatsächlich ohne Beschäftigte arbeiten und wie sich ihre wirtschaftliche Lage entwickelt, lässt sich erstaunlich schwer beantworten. Gleichzeitig meldet die amtliche Statistik einen massiven Umsatzrückgang bei den kleinsten Handwerksunternehmen. Wer über Fachkräfte, Ausbildung, Investitionen und die Zukunft des Handwerks spricht, muss deshalb auch den Betrieb betrachten, der aus genau einer Person besteht.
Roland Weiniger
Kampagne „Ich bin die Wirtschaft!“
10. August 2026
12 min Lesezeit
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KI-generiert
Die Tischlerin in der eigenen Werkstatt. Der Goldschmied im Atelier. Die Friseurmeisterin ohne Beschäftigte. Der Fliesenleger, der seine Aufträge selbst abarbeitet. Sie führen Handwerksbetriebe – nur eben ohne Personalabteilung, Buchhaltung, Vertrieb oder jemanden, der auf der Baustelle übernimmt, wenn sie krank werden.
Das Portal „Selbständig im Handwerk“ beschreibt Solo-Selbstständige als Selbstständige ohne Mitarbeitende und verweist auf sehr unterschiedliche Motive: Manche wollen bewusst allein arbeiten. Andere starten solo und wollen später wachsen. Manche sind nebenberuflich selbstständig. Wieder andere verzichten auf Beschäftigte, weil sie nicht sicher sind, dauerhaft genügend Aufträge zu haben, um Personal verantworten zu können.
Diese Unterschiede sind wichtig. Solo-Selbstständigkeit ist weder automatisch ein besonders modernes Geschäftsmodell noch ein Zeichen wirtschaftlicher Schwäche. Ein hoch spezialisierter Restaurator kann allein sehr profitabel arbeiten. Eine Friseurin kann dagegen trotz voller Arbeitswoche kaum ausreichende Rücklagen aufbauen. Ein Handwerker kann bewusst keine Beschäftigten wollen. Ein anderer würde gerne einstellen, kann aber die zusätzlichen Kosten und eine schwankende Auftragslage nicht zuverlässig kalkulieren.
Wirtschaftspolitik muss diese Unterschiede erfassen, bevor sie Lösungen entwickelt.
–15,1 %
Umsatz 2024 bei Handwerksunternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten. Gegenüber dem Vorjahr.
+3,4 %
Umsatz 2024 bei großen Handwerksunternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten. Gegenüber dem Vorjahr.
1.038.126
Eingetragene Handwerksbetriebe Ende 2025. Quelle: ZDH. Amtliche Handwerkszählung (Destatis 2024) misst eine andere Grundgesamtheit.
Wichtig: „Weniger als fünf Beschäftigte“ ist nicht gleichbedeutend mit Solo-Selbstständigen – diese Größenklasse umfasst auch Betriebe mit ein bis vier Mitarbeitenden. Quelle: Statistisches Bundesamt, Handwerkszählung 2024.
Wie viele Solo-Handwerker gibt es eigentlich?
Genau hier beginnt ein bemerkenswertes Problem.
Unter der Überschrift „Welchen Anteil nehmen Soloselbständige im Handwerk ein?“ beschreibt auch die aktuelle Informationsseite von „Selbständig im Handwerk“ zwar Beispiele für Ein-Personen-Unternehmen – nennt aber keine aktuelle bundesweite Quote.
Eine der grundlegenden Untersuchungen des Volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen stammt aus dem Jahr 2014. Das ifh kam damals zu dem Ergebnis, dass mehr als 40 Prozent aller Handwerksbetriebe Ein-Personen-Unternehmen waren. Zwischen 1995 und 2010 war ihre Zahl in den untersuchten zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken von rund 77.000 auf rund 263.000 gestiegen.
Eine weitere ifh-Untersuchung erschien 2019 – ihre Auswertung beruhte allerdings auf dem Mikrozensus 2014. Die Autorin beschreibt ausdrücklich die Schwierigkeiten der statistischen Erfassung. Die damalige Handwerkszählung konnte insbesondere Teile des Kleinunternehmertums mit niedrigen Umsätzen nicht vollständig abbilden.
Die Forschung ist deshalb wertvoll, aber für die Wirtschaftspolitik des Jahres 2026 zu alt.
Aktuell weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks für Ende 2025 1.038.126 eingetragene Handwerksbetriebe aus. Die amtliche Handwerkszählung von Destatis kommt für 2024 dagegen auf rund 564.000 Handwerksunternehmen im zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerk. Die Zahlen messen unterschiedliche Grundgesamtheiten und dürfen deshalb nicht gegeneinander gerechnet werden. Die Destatis-Auswertung berücksichtigt Unternehmen mit Umsatzsteuervoranmeldungen und/oder sozialversicherungspflichtigen beziehungsweise geringfügig Beschäftigten; der ZDH weist die Bestände der Handwerksrollen und -verzeichnisse einschließlich handwerksähnlicher Gewerbe aus.
Für eine zentrale wirtschaftspolitische Gruppe fehlt damit weiterhin etwas sehr Banales: eine aktuelle, regelmäßig veröffentlichte und belastbare Übersicht darüber, wie viele Handwerksbetriebe tatsächlich aus nur einer Person bestehen.
Die kleinsten Handwerksbetriebe entwickeln sich anders als die großen
Wie wichtig diese Differenzierung wäre, zeigt die aktuelle Handwerkszählung.
Der Gesamtumsatz der von Destatis erfassten Handwerksunternehmen sank 2024 gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Prozent auf rund 762 Milliarden Euro. Hinter diesem Durchschnitt stehen völlig unterschiedliche Entwicklungen.
Große Handwerksunternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten steigerten ihren Umsatz um 3,4 Prozent.
Bei kleinen Handwerksunternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten sank der Umsatz dagegen um 15,1 Prozent.
Diese Größenklasse ist nicht mit Solo-Selbstständigkeit gleichzusetzen. Sie umfasst auch Betriebe mit einem, zwei, drei oder vier Beschäftigten. Gerade deshalb sollte man aus den 15,1 Prozent keinen vermeintlichen „Solo-Handwerker-Index“ konstruieren.
Der Befund zeigt aber, wie wenig ein Durchschnittswert über die wirtschaftliche Lage unterschiedlicher Betriebsgrößen aussagt.
Auch 2026 bleibt die Lage schwierig. Im ersten Quartal sank der preisbereinigte Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk gegenüber dem Vorjahresquartal um 2,1 Prozent; Ende März wurden 1,6 Prozent weniger Beschäftigte gezählt. Der ZDH meldete im ersten Quartal zugleich sinkende Auftragspolster, eine durchschnittliche Kapazitätsauslastung von 75 Prozent und eine Auftragsreichweite von 8,9 Wochen.
Für einen Solo-Betrieb wirkt ein schwächerer Auftragseingang unmittelbar. Personal lässt sich nicht vorübergehend anders einsetzen. Ein schlechter Monat trifft direkt das Einkommen der Person, die den Betrieb führt.
Auch im Kontext der allgemeinen Auftragslage
Der Handwerks-Befund zeigt das gleiche Muster wie die ifo-Daten für alle Selbstständigen: Kleine und große Unternehmen kommen höchst unterschiedlich durch die aktuelle Wirtschaftslage. Die ausführliche Zahlenanalyse dazu findet sich im Kampagnenartikel zur stillen Krise der Selbstständigen.
Eine Person erledigt Produktion, Vertrieb und Verwaltung
Die besondere Kostenstruktur beginnt nicht erst bei Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen.
Ein Solo-Handwerker muss seine eigentliche Leistung erbringen und gleichzeitig Angebote schreiben, Material bestellen, Rechnungen erstellen, Zahlungseingänge kontrollieren, neue Kunden gewinnen, Termine koordinieren, steuerliche Pflichten erfüllen, Dokumentationen erledigen und gegebenenfalls Website und Social Media pflegen. Genau diese Aufgaben nennt auch „Selbständig im Handwerk“.
Für ein Unternehmen mit 30 Beschäftigten kann eine neue administrative Pflicht zusätzliche Arbeit in der Buchhaltung verursachen. Im Ein-Personen-Betrieb landet sie bei derselben Person, die anschließend eine Stunde weniger beim Kunden, in der Werkstatt oder bei der Akquise verbringen kann.
Deshalb trifft Bürokratie kleine Betriebe überproportional. Auch der ZDH verweist darauf, dass kleine Unternehmen teilweise dieselben Anforderungen erfüllen müssen wie größere Betriebe, aber nicht über vergleichbare personelle Ressourcen verfügen.
Bürokratie erklärt trotzdem nicht jedes wirtschaftliche Problem. Wenn Aufträge fehlen, hilft ein kürzeres Formular allein nicht weiter. Wenn Material, Energie oder Versicherungen teurer werden, entsteht ein Kostenproblem. Wenn Kunden Investitionen verschieben, entsteht ein Nachfrageproblem.
Gerade für Solo-Betriebe müssen diese Ursachen getrennt betrachtet werden.
Krankheit kann unmittelbar zur Betriebsunterbrechung werden
Auch Risiken funktionieren anders.
Fällt die einzige arbeitende Person aus, fehlt nicht ein Beschäftigter von zehn. Die betriebliche Leistung kann vollständig ausfallen. Die Handwerksplattform nennt deshalb Krankheit ausdrücklich als besonderes Risiko der Solo-Selbstständigkeit.
Sozialversicherung wird damit unmittelbar zur Wirtschaftspolitik.
Selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerben unterliegen grundsätzlich der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Eine Befreiung kann nach mindestens 216 Monaten beziehungsweise 18 Jahren Pflichtbeiträgen beantragt werden. Für 2026 nennt die Deutsche Rentenversicherung einen monatlichen Regelbeitrag von 735,63 Euro; möglich sind unter bestimmten Voraussetzungen ein halber Regelbeitrag für Gründer sowie einkommensgerechte Beiträge.
Auch die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet bei freiwillig versicherten Selbstständigen mit einer Mindestbemessungsgrundlage. Sie liegt 2026 bei 1.318,33 Euro monatlich. Daraus ergibt sich bei Anwendung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ein Mindestbeitrag zur Krankenversicherung von 222,80 Euro ohne beziehungsweise 230,71 Euro mit Krankengeldanspruch.
Diese Beträge treffen nicht jeden Solo-Handwerker identisch. Versicherungsstatus, Einkommen und individuelle Wahlmöglichkeiten unterscheiden sich. Sie zeigen aber den Mechanismus:
Ein Auftrag kann ausfallen. Viele laufende Verpflichtungen tun es nicht.
Förderung darf nicht erst interessant werden, wenn jemand Beschäftigte einstellt
Mit KOMPASS existiert inzwischen ein Förderinstrument, das Solo-Selbstständige ausdrücklich adressiert. Das ESF-Plus-Programm kann bis zu 90 Prozent von Weiterbildungskosten übernehmen, maximal 4.500 Euro. Die Qualifizierungsschecks können bis Ende Februar 2028 ausgegeben werden. Gefördert werden Solo-Selbstständige im Haupterwerb, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind und höchstens ein Vollzeitäquivalent beschäftigen.
Das ist ein sinnvoller Ansatz, weil Solo-Selbstständige hier nicht lediglich unter „KMU“ mitgemeint werden.
Weiterbildung löst allerdings keinen Auftragsmangel. Sie finanziert keinen krankheitsbedingten Betriebsausfall. Sie verbessert nicht automatisch den Zugang zu öffentlichen Aufträgen und schafft keine Liquidität, wenn Kunden Rechnungen verspätet bezahlen.
Eine eigene Wirtschaftspolitik für Solo-Selbstständige braucht deshalb mehr als ein Förderprogramm.
Was sich konkret ändern sollte
Bund, Länder, Handwerksorganisationen und amtliche Statistik sollten zunächst eine belastbare Datengrundlage schaffen. Ein regelmäßiger Solo-Handwerk-Monitor könnte Anzahl, Gewerke, Haupt- und Nebenerwerb, Umsatzklassen, regionale Verteilung, Gründungen und Betriebsaufgaben erfassen. Dafür sollten zuerst vorhandene Verwaltungs-, Kammer- und Statistikdaten verbunden werden, statt den Betrieben einen neuen Fragebogen auf den Schreibtisch zu legen.
Neue wirtschafts- und sozialpolitische Regelungen brauchen außerdem einen Ein-Personen-Betriebscheck. Nicht nur die Kosten für den abstrakten „Mittelstand“ sollten berechnet werden. Bei relevanten Pflichten sollte geprüft werden, wie viel Zeit und Geld sie einem Unternehmen ohne Verwaltungspersonal tatsächlich abverlangen.
Förderprogramme sollten Solo-Betriebe nicht danach bewerten, ob sie möglichst schnell Beschäftigte einstellen. Ein wirtschaftlich stabiler, spezialisierter Ein-Personen-Betrieb kann ein funktionierendes Unternehmen sein. Wer wachsen will, braucht Unterstützung beim Übergang zum Arbeitgeber. Wer bewusst allein wirtschaftet, braucht nicht automatisch eine Wachstumstherapie.
Bei Krankenversicherung, Altersvorsorge und anderen Sozialversicherungen müssen schwankende Einkommen schneller und realistischer berücksichtigt werden können. Krankheit, Schwangerschaft und längere Erwerbsausfälle benötigen Lösungen, bei denen nicht nur der private Lebensunterhalt, sondern auch der Fortbestand eines Ein-Personen-Betriebs berücksichtigt wird.
Und bei öffentlichen Aufträgen sollte die Vergabepraxis darauf geprüft werden, ob Losgrößen, Eignungsnachweise, Versicherungsanforderungen und Zahlungsabläufe auch für qualifizierte Kleinst- und Solo-Betriebe tatsächlich zugänglich sind. Ein Auftrag, der fachlich von zwei Personen erledigt werden könnte, sollte nicht durch unnötige Verfahrensanforderungen faktisch nur größeren Unternehmen offenstehen.
Wir suchen Solo-Handwerkerinnen und Solo-Handwerker
Statistik allein reicht dafür nicht.
Du arbeitest selbstständig im Handwerk und hast keine Beschäftigten? Dann möchten wir von dir hören.
Warum arbeitest du solo? Ist das eine bewusste Entscheidung oder würdest du gerne einstellen? Wie entwickelt sich deine Auftragslage? Welche laufenden Kosten belasten deinen Betrieb? Wie viel Zeit verbringst du mit Verwaltung? Was passiert, wenn du eine Woche krank wirst? Welche Förderung erreicht dich tatsächlich – und welche politische Regelung müsste konkret verändert werden?
Uns interessieren ausdrücklich nicht nur Probleme. Wir wollen wissen, wo Solo-Selbstständigkeit im Handwerk gut funktioniert, warum sie funktioniert und wo die wirtschaftlichen Bedingungen unnötige Schwierigkeiten erzeugen.
Denn bevor über die Zukunft des Handwerks entschieden wird, sollte klar sein, wie die kleinsten seiner Betriebe heute tatsächlich wirtschaften.
Mitmachen · Solo-Handwerker:innen
Du bist Solo-Handwerker:in? Erzähl uns, wie dein Betrieb wirklich funktioniert.
Wir suchen Handwerkerinnen und Handwerker, die ihren Betrieb ohne Beschäftigte führen. Uns interessieren Auftragslage, Kosten, Bürokratie, soziale Absicherung, Krankheit, Förderung – aber auch die Gründe, warum Solo-Selbstständigkeit für dich gut funktioniert.
Deine Erfahrungen helfen uns, wirtschaftspolitische Forderungen nicht am Schreibtisch, sondern an der Realität kleiner Betriebe auszurichten.
Transparenz
Quellen und weiterführende Informationen
1.
Statistisches Bundesamt – Handwerkszählung 2024 sowie Pressemitteilung „0,6 % weniger Umsatz im Handwerk im Jahr 2024“.externer Link
2.
Statistisches Bundesamt – Umsatz und Beschäftigung im zulassungspflichtigen Handwerk, 1. Quartal 2026.externer Link
3.
Zentralverband des Deutschen Handwerks – Wirtschaftlicher Stellenwert des Handwerks 2025.externer Link
4.
Zentralverband des Deutschen Handwerks – Konjunkturbericht 1/2026.externer Link
5.
Selbständig im Handwerk – Solo-Selbständigkeit im Handwerk.externer Link
6.
Volkswirtschaftliches Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen – Soloselbstständigkeit im Handwerk: Anzahl, Bedeutung und Merkmale der Ein-Personen-Unternehmen.externer Link
7.
ifh Göttingen – Soloselbstständigkeit im Handwerk, Ergebnisse des Mikrozensus 2014.externer Link
8.
ESF Plus / Bundesministerium für Arbeit und Soziales – KOMPASS: Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige.externer Link
9.
Deutsche Rentenversicherung – Pflichtbeiträge selbstständiger Handwerkerinnen und Handwerker.
10.
Bundesministerium für Gesundheit – Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 2026.
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