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Pressemitteilung 09.07.2026

GKV-Reform: Solo-Selbstständige dürfen nicht wieder die stillen Zahlmeister sein

Roland Weiniger, Initiator der Kampagne „Ich bin die Wirtschaft!“, warnt vor neuen Belastungen für Selbstständige, Freie Berufe und Haushalte mit schwankenden Einkommen.

Nürnberg, 9. Juli 2026 – Vor der geplanten Bundestagsabstimmung über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz warnt Roland Weiniger, Initiator der Kampagne „Ich bin die Wirtschaft!“, vor zusätzlichen Belastungen für Solo-Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Familien mit niedrigen oder schwankenden Einkommen.

„Dieses Gesetz zeigt erneut einen blinden Fleck der Sozialpolitik: Solo-Selbstständige kommen in der politischen Erzählung kaum vor, zahlen am Ende aber mit“, erklärt Weiniger. „Wer allein arbeitet, hat keinen Arbeitgeber, der die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge übernimmt. Wer wenig verdient, zahlt in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung trotzdem mindestens auf eine gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage. Und wer sich in einer Familie durch schwankende Aufträge, Care-Arbeit oder geringe Honorare über Wasser hält, kann künftig zusätzlich belastet werden.“

Aus Sicht der Kampagne fehlt der Reform ein entscheidender Punkt: Sie stabilisiert die GKV-Finanzen, ohne die besondere Lage niedrig verdienender Selbstständiger sauber zu lösen. Viele arbeiten mit Projektlücken, verspäteten Zahlungen, saisonalen Schwankungen und hohen Betriebskosten. Ihre Beiträge laufen trotzdem weiter.

„Die Politik spricht gern über Gründung, Innovation, Kreativität, Freie Berufe und Unternehmergeist“, so Weiniger. „Aber sobald es um soziale Sicherung geht, werden genau diese Menschen wieder wie eine Randgruppe behandelt. Das ist sozialpolitisch falsch und wirtschaftspolitisch kurzsichtig.“

Familienversicherung: Brücke wird zur Belastung

Besonders kritisch sieht Weiniger den geplanten Beitragszuschlag bei vielen bisher beitragsfrei mitversicherten Ehegatten und Lebenspartnern. Nach der aktuellen Fassung soll ab 2028 ein zusätzlicher Beitrag von 2,5 Prozent auf das beitragspflichtige Einkommen des GKV-Mitglieds erhoben werden. Kinder sollen weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben.

Die Regelung trifft nicht nur komfortable Einverdiener-Haushalte. Sie kann auch Familien treffen, in denen ein Partner selbstständig arbeitet, wenig verdient, sich in der Aufbauphase befindet, Care-Arbeit übernimmt, nur nebenberuflich selbstständig ist oder zeitweise unterhalb der Grenze für die Familienversicherung bleibt.

„Die Familienversicherung ist für viele Haushalte keine Bequemlichkeit, sondern eine Brücke durch schwierige Phasen“, sagt Weiniger. „Wer daraus eine neue Einnahmequelle macht, trifft auch Gründerinnen, Kreative, Freiberufler, kleine Selbstständige und Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien.“

Mindestbemessung bleibt das Kernproblem

Für hauptberuflich Selbstständige mit niedrigem Einkommen ist nicht die Beitragsbemessungsgrenze das Hauptproblem, sondern die Mindestbemessung. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt auch bei sehr geringem Gewinn auf ein fiktives Mindesteinkommen. Dieses Problem wird durch die Reform nicht gelöst.

„Viele Solo-Selbstständige verdienen nicht jeden Monat gleich“, erklärt Weiniger. „Ein guter Monat gleicht oft nur Lücken aus. Trotzdem laufen Krankenversicherung, Miete, Altersvorsorge, Berufshaftpflicht, Software, Material und Steuern weiter. Wer nur auf Jahresdurchschnitte schaut, versteht die Wirklichkeit selbstständiger Arbeit nicht.“

Selbstständige zahlen ohne Arbeitgeberanteil

Auch die geplante außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze kann freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige stärker treffen als abhängig Beschäftigte. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag grundsätzlich mit dem Arbeitgeber. Selbstständige tragen ihn allein.

„Wenn die Politik von begrenzten Mehrbelastungen spricht, fehlt oft der entscheidende Satz: Selbstständige haben keinen Arbeitgeberanteil“, kritisiert Weiniger. „Wer selbstständig ist, zahlt die Rechnung allein. Das muss in jeder ehrlichen Bewertung dieses Gesetzes mitgerechnet werden.“

Höhere Zuzahlungen verschärfen Liquiditätsprobleme

Auch höhere Zuzahlungen sind aus Sicht Weiniger kein Randthema. Zwar bleiben Belastungsgrenzen bestehen. Für Menschen mit schwankenden Einnahmen entsteht die Belastung aber sofort. Entlastungen müssen häufig erst nachgewiesen, beantragt oder über Belege geltend gemacht werden.

„Für Menschen mit sicherem Gehalt mag eine einzelne Zuzahlung überschaubar wirken“, sagt Weiniger. „Für Solo-Selbstständige mit schwacher Auftragslage kann jeder zusätzliche Betrag im falschen Monat relevant sein. Soziale Sicherung muss nicht nur auf dem Papier funktionieren, sondern im Alltag.“

Forderung: Selbstständige endlich eigenständig mitdenken

Die Kampagne „Ich bin die Wirtschaft!“ fordert, Solo-Selbstständige und Angehörige der freien Berufe bei Sozialreformen nicht länger nachträglich mitzumeinen, sondern von Anfang an eigenständig zu berücksichtigen.

Notwendig sind insbesondere eine realitätsnahe Beitragsbemessung bei niedrigen und schwankenden Einkommen, eine Überprüfung der Mindestbemessungsgrundlage, eine ehrliche Darstellung von Mehrbelastungen ohne Arbeitgeberanteil, Schutz für Haushalte mit selbstständiger Tätigkeit und Care-Arbeit, weniger Bürokratie bei Nachweisen, Stundungen und Erstattungen sowie eine verbindliche Beteiligung von Solo-Selbstständigen, Freien Berufen und ihren Verbänden bei künftigen Reformen.

„Solo-Selbstständige sind keine Sondergruppe am Rand der Wirtschaft“, so Weiniger. „Sie sind Designerinnen, Journalisten, Coaches, Handwerkerinnen, IT-Dienstleister, Therapeutinnen, Berater, Kulturarbeiterinnen, Dozenten, Fotografen, Autorinnen, Übersetzer und Veranstalterinnen. Sie halten Projekte, Betriebe, Kultur, Bildung, Medien, Beratung und Innovation am Laufen. Wer sie politisch übergeht, schwächt einen zentralen Teil unserer Wirtschaft.“

Über „Ich bin die Wirtschaft!“

Die Kampagne macht Solo-Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sichtbar, sammelt ihre Erfahrungen und bringt ihre Anliegen in die politische Debatte ein.

Hintergrund zur G.PKOM

Die G.PKOM (Gesellschaft für politische Kommunikation e. V.) ist eine gemeinnützige Organisation, die sich durch Beratung, innovative Veranstaltungsformate und wissenschaftlich fundierte Analysen für die Förderung demokratischer Bildung und politischer Teilhabe einsetzt. Sie unterstützt Parteien, Kommunen und Organisationen bei der strategischen Kommunikationsplanung sowie der Bewältigung des digitalen Wandels im öffentlichen Diskurs. Mit eigenen Kampagnen macht sie auf Gruppen, Themen und Konflikte aufmerksam, die in der politischen Kommunikation oft zu wenig sichtbar sind, obwohl sie für Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie von zentraler Bedeutung sind.

Pressekontakt

G.PKOM – Gesellschaft für politische Kommunikation e. V.

Franz-Kafka-Weg 50, 90513 Zirndorf

Roland Weiniger

Dazugehörige Position

Die ausführliche politische Einordnung der Kampagne finden Sie in der zugehörigen Position.

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